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Paar beim gemeinsamen Kochen

Immobilienverrentung

Im eigenen Zuhause wohnen bleiben und finanzielle Freiheit im Alter genießen

HOME STAGING

Was genau ist Immobilienverrentung?

Rente zu gering? Geld in Steinen angelegt?

Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände der Ort, an dem sie sich geborgen fühlen. Diesen Ort zu verlassen, ist gerade für ältere Menschen kein schöner Gedanke. Die Verrentung der Immobilie macht es möglich, in der Immobilie wohnen zu bleiben, obwohl diese veräußert wird. So wird die Immobilie zur Altersvorsorge und bleibt trotzdem das Zuhause. Das Ziel jeder Form der Immobilienverrentung ist immer aus der einst erworbenen Immobilie wieder Kapital verfügbar zu machen. Hinzu kommt die Sicherheit des lebenslangen Wohnrechts.

Glückliches älteres Ehepaar

Gründe für eine
Verrentung der Immobilie

  • Aufstocken der monatlichen Rente um Pflegekosten abzudecken

  • Investitionen in die Immobilie, die nötig werden. Darunter können Reparaturen, gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen oder im hohen Alter ein barrierefreier Umbau fallen

  • die Abgabe der Verantwortung über die Immobilie an den Käufer. So muss der Verkäufer sich nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern

  • eine große Einmalzahlung in einer finanziellen Notsituationen oder um sich langersehnte Wünsche zu erfüllen

  • Aufstockung der monatlichen Rentenzahlungen für die Finanzierung des allgemeinen Lebensstandards

  • eine Einmalzahlung um Hypotheken oder andere Schulden zu begleichen

Kompetenz
für Ihre Immobilienverrentung

  • Über 12 Jahre Expertise

  • IHK zertifizierte Immobilienmaklerin

  • Erfahrung in Verrentung u. Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht

  • Professionelle Begleitung

  • Persönliche Betreuung

  • Fundierte Marktkenntnisse

  • Immobilienexpertin mit Herz und Verstand​

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Nadine Offermanns

  • Immobilienmaklerin (IHK)

  • Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK)

  • Home Staging Professional (DGHR)

Die Modelle

Kurz und verständlich

Image by Tierra Mallorca

Verkauf

Eigentümer haben immer die Möglichkeit ihr Haus/ihre Wohnung komplett an einen Käufer zu veräußern. Mit einem ins Grundbuch eingetragenen Wohnrecht, können Sie in Ihrer gewohnten Umgebung weiterleben. Das eingetragene Wohnrecht schmälert den Verkaufserlös.

 

Sonderangebote

Teilverkauf

Bei einem Teilverkauf hat der Eigentümer der Immobilie die Möglichkeit nur einen festgelegten Anteil seines Eigenheims zu veräußern und weiterhin ein Wohnrecht zu genießen. Beim Teilverkauf können bis zu 50 % der Immobilie veräußert werden.

Neben dem Wohnrecht ist ein weiterer Vorteil, dass der Eigentümer die Rechte und Pflichten über sein Haus oder seiner Wohnung beibehält. Dies bedeutet allerdings auch, dass er für die Instandhaltungskosten der Immobilie aufkommen muss. Für das Wohnrecht zahlt der Eigentümer eine monatliche Gebühr bzw. Miete an den Käufer. Wie hoch diese Nutzungsgebühr ist, wird anhand der Höhe des Verkaufsanteils der Immobilie sowie der Dauer der Nutzung berechnet.

Mann mit Laptop

Leibrente

​Bei der Leibrente erhält der Eigentümer für den Verkauf der Immobilie keine einmalige Auszahlung, sondern monatliche Zahlungen in Form einer Rente. Diese wird, wenn nicht anders vereinbart, lebenslänglich ausgezahlt. Neben der Rente behält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht, welches im Grundbuch vermerkt wird.

Im Gegensatz zum Teilverkauf gibt der Verkäufer seine Rechte und Pflichten an den Käufer ab, da dieser die Immobilie zu 100 % kauft. Der Käufer übernimmt ebenfalls die Instandhaltungskosten des Hauses oder der Wohnung. Wie bei einem offiziellen Hausverkauf, wird bei der Leibrente ein Notar hinzugezogen, der den Leibrentenvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag beinhaltet alle Vereinbarung bzgl. der Leibrente und des Wohnrechts.

Paar in einer Hängematte

Wohnrecht

Das Wohnrecht gilt für alle Modelle der Immobilienverrentung. Die Dauer des Wohnrechts kann flexibel gestaltet werden. Der Verkäufer kann ein lebenslanges Wohnrecht anfordern, es besteht allerdings auch die Möglichkeit einen bestimmten Zeitrahmen festzulegen.

Die Dauer des Wohnrechts hat Auswirkung auf den Verkaufspreis der Immobilie. Je länger damit zu rechnen ist, dass der Verkäufer die Immobilie noch bewohnt, desto niedriger der Verkaufspreis. Wichtig ist, dass das Wohnrecht und die Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden. Dieser Vertrag sollte anschließend notariell beurkundet werden. Auf diesem Wege ist er rechtskräftig und nicht anfechtbar. Zudem sollte das Wohnrecht im Grundbuch vermerkt werden. Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Begünstigten.

Mann bei der Arbeit

Nießbrauch

Auch bei einer Immobilienverrentung gibt es die Möglichkeit des Nießbrauchs. Diese Option ähnelt der Immobilienverrentung mit Wohnrecht, ist allerdings etwas umfassender. Der Eigentümer erhält nach dem Verkauf der Immobilie ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht. Darüber hinaus behält er alle Rechte und Pflichten der Immobilie.

Diese Befugnisse ermöglichen dem Verkäufer z. B. Umbaumaßnahmen mit zunehmendem Alter ohne Zustimmung des Käufers vorzunehmen. Sollten Umbaumaßnahmen nicht ausreichen und es steht ein Umzug in ein Altersheim an, kann er die Immobilie vermieten. Dies gibt dem Nießbrauchberechtigten die Sicherheit etwaige Kosten, wie die anfallenden Pflegekosten, decken zu können. Im Gegenzug ist er allerdings für alle Instandhaltungsmaßnahmen und weiteren Maßnahmen, die anfallen könnten, zuständig.

 

Geld

Umkehrhypothek

Bei der Umkehrhypothek handelt es sich, wie der Name schon sagt, mehr um einen Kredit als um eine Verrentung. Das Prinzip ist jedoch das gleiche. Der Eigentümer, in der Regel im Ruhestand, verkauft das Haus und behält das Wohnrecht. Als Kreditsicherheit dient die Immobilie.

In diesem Fall wird das Haus allerdings von einer Bank oder einer Versicherung beliehen und anschließend belastet. Die Bank oder die Versicherung lassen eine Grundschuld auf das Haus eintragen. Das heißt, dass sie die Immobilie vorerst nur beleihen und nicht kaufen. Für das Beleihen der Immobilie bekommt der Eigentümer eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Tilgung und Zinsen fallen bei der Umkehrhypothek weg. Diese werden mit dem Verkauf, der für gewöhnlich nach dem Tod des Besitzers folgt, in Form einer Einmalzahlung beglichen. Bei der Umkehrhypothek bleibt der Eigentümer auch weiterhin im Besitz der Immobilie. Das heißt auch, dass er für etwaige Instandhaltungskosten und andere Maßnahmen zuständig ist.

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Immobilienverrentung
ist sinnvoll, wenn

  • Sie als Eigentümer den Wunsch haben, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wohnen zu bleiben

  • Ihre monatliche Rente reicht nicht aus, um die nötigen und auch zusätzlichen Ausgaben, für zum Beispiel eine häusliche Pflege, zu decken

  • Sie benötigen Geld für einen altersgerechten, barrierefreien Umbau

  • Sie möchten oder können nicht mehr die Verantwortung für die Immobilie übernehmen (Pflege, Instandhaltungen, gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen)

  • Es gibt keine Erben oder die Erben haben kein Interesse an der Immobilie

Vorteile

​​

  • Nicht in ein Altenheim müssen

  • Aufstockung der Rente

  • Lebenslanges Wohnrecht

  • Instandhaltung der Immobilie durch Käufer

WER

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Nadine Offermanns

WO

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41372 Niederkrüchten

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Mobil: +49 (0) 1 63 64 5 64 94
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